Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen