VERTRAUEN GEGEN VERTRAUEN
Ravensburger Finanz - INDIVIDUELLE FINANZ- UND VERMÖGENSPLANUNG

 

Lexikon: K - L


 
 
 

 
Kapitalanlagegesellschaft (KAG)  
Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen investiertes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung (siehe auch Diversifikation) in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksondervermögen anzulegen. 

Konsolidierung  
Stabilisierung der Kursentwicklung an der Börse nach stärkeren Schwankungen. 

Kosten  
Zu den Kosten einer Investmentanlage gehören Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung und sonstige Kosten
(z.B. Kosten für Berichterstattung, Depotgebühren). 


 

 
 
 

 
Länderfonds 
Fonds, die in Wertpapiere investieren, deren Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben. 


Leitzinsen  
Von der Bundesbank festgesetzter Zinssatz für die Abgabe von Zentralbankgeld (- Diskontsatz, - Lombardsatz, - Wertpapierpensionssatz). Die Leitzinsen beeinflussen das Zinsniveau am Geldmarkt.


Lombardsatz  
Zinssatz der Bundesbank für die Kreditgewährung an Banken gegen Verpfändung von Wertpapieren.


Laufzeitfonds  
Fonds mit begrenzter Laufzeit. Am Ablaufdatum wird der gesamte Fonds aufgelöst und das Fondsvermögen an die Anteilinhaber ausgeschüttet. Eine zwischenzeitliche Rückgabe der Anteilscheine ist üblicherweise möglich.


 
 
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